Wichtige steuerrechtliche Änderungen im Jahr 2017 im Überblick

Das Steuerrecht gilt zurecht als eine der dynamischsten Materien des deutschen Rechts. So treten auch im Jahr 2017 einige Neuerungen in Kraft.

Steuerfreibeträge

Die Steuerfreibeträge, die u. a. für den Anwendungsbereich des Einkommensteuerrechts von besonderer Relevanz sind, werden im Jahr 2017 erhöht.
Der Grundfreibetrag steigt von 8.652 € auf 8.820 €.
Der Kinderfreibetrag wird von 4.608 auf 4.716 € angehoben.
Der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG steigt von 7.652 € auf nunmehr 8.820 €.

Steuererklärungen

Im Jahr 2017 wird außerdem die bisherige Belegvorlagepflicht grundsätzlich durch eine Vorhaltepflicht ersetzt. Konkret hat dies zur Folge, dass etwa Zuwendungsbestätigungen nicht mehr beim Finanzamt einzureichen sind, um Spenden von der Steuer abzusetzen. Nunmehr reicht es auch, die Belege aufzubewahren. Eine Vorlage erfolgt nur, wenn es das zuständige Finanzamt ausdrücklich verlangt.

Internationaler Informationsaustausch

Darüber hinaus kommt es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu einer Verstärkung des sogenannten „Country-by-Country-Reportings“. Länderbezogene Unternehmens- und Steuerdaten sollen verstärkt ausgetauscht werden. Eine Pflicht zur Abfassung eines länderbezogenen Berichts soll international operierende Unternehmen veranlassen, die Spielräume unterschiedliche Steuersysteme weniger stark auszunutzen.

Unternehmensfinanzierung

Das Recht der Unternehmensfinanzierung erfährt ebenfalls Änderungen. Eine Norm zum Verlustabzug bei Körperschaften soll anordnen, dass nicht genutzte Verluste wegfallen, wenn Anteile an einer Körperschaft erworben werden. Soweit stille Reserven vorhanden oder die Voraussetzungen der sogenannten Konzernklausel sind, sollen die Verluste allerdings nicht wegfallen. Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist es, steuerliche Hindernisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen zu senken. Sie tritt mit Rückwirkung zum 01. Januar 2016 in Kraft.

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