Mehr Betten lösen das Hotelproblem – mit und ohne Bettensteuer
Die baden-württembergische Großstadt Karlsruhe hat ein vergleichsweise angenehmes und dennoch kurzfristig nicht lösbares Problem. Dieses Mal geht es nicht vordergründig um die Stadtfinanzen. Angesprochen ist der chronische bis eklatante Mangel an Hotelbetten. Die auswärtigen Gäste sind in erster Linie Geschäftsreisende, dicht gefolgt von Urlaubern, Touristen aus dem europäischen sowie dem außereuropäischen Ausland bis hin zu Tagesbesuchern mit ein, höchstens zwei Übernachtungen. In einem aktuellen „Gutachten zur Analyse des Hotelbedarfs“ wird herausgestellt, dass schon seit mehreren Jahren die Nachfrage nahezu doppelt so hoch ist wie der damit einhergehende Bettenzuwachs.
Ein anderer, jetzt direkt finanzieller Aspekt ist die Bettensteuer, über die, sinnigerweise ebenfalls in Karlsruhe, und zwar am Bundesgerichtshof BGH, bis Ende des Jahres 2018 endgültig entschieden werden soll. Diese kommunale Zusatzsteuer wird seit Beginn des Jahrzehnts bundesweit von zahlreichen großen und Großstädten erhoben. Sie ist vergleichbar mit der Kurtaxe in den Ferien-, Kur- und Erholungsorten. Berechnet wird sie mit einem Festbetrag je Person und Übernachtung. Ob hier, unter anderem von der Buchhaltung Karlsruhe, ein Fehler gemacht wird, sollen und wollen Bundesrichter entscheiden.
Der Gemeinderat mit Oberbürgermeister nebst vier Dutzend Stadträten hat keinen unmittelbaren Einfluss darauf, die Hotel- und Bettensituation zu verbessern. Nach dem Gutachten werden in der Karlsruher Innenstadt bis zum Jahr 2030 etwa 900 plus X Hotelzimmer benötigt um zu verhindern, dass Gäste in Rand- und Nachbargemeinden ausweichen müssen. In solchen Fällen geht die gesamte dazugehörige Wertschöpfung der Karlsruher Wirtschaft und auch der Stadt verloren. Das beginnt bei der Beteiligung an der Umsatzsteuer und endet bei der Bettensteuer – wenn sie denn bleibt, und wenn sich Rat & Verwaltung zu dieser neuen, zusätzlichen Einnahmequelle entscheiden. Der Hotel- und Zimmerbedarf reicht vom einfachen, zweckmäßigen 2* bis zum 4*-Komforthotel. Insofern ist in jeder DEHOGA-Kategorie ein deutlich über dem Angebot liegender Zimmerbedarf vorhanden.
Dieses Hotel- und Zimmerthema beschäftigt die Stadtväter, wenngleich die Stadt deswegen kein eigenes Hotel bauen kann. Sie hat jedoch Mittel und Wege, um interessierten Hotelbetreibern den Weg zu bereiten und zu ebnen, hier in der ehemaligen Residenzstadt des Landes Baden in mehr und moderne Unterkünfte zu investieren. Zu den bevorzugten Standorten gehören die Nähe zum Karlsruher Messegelände sowie hin zur Autobahn A 5.
Die Hotellerie ist einer von vielen Gewerbezweigen in Karlsruhe. Insofern steht das Gewerbesteueraufkommen auf mehreren, größtenteils soliden bis festen Beinen. Dennoch wäre es für alle Beteiligten und Betroffenen von Vorteil, wenn sich im kommenden Jahrzehnt die Säule Hotellerie inklusive Gastronomie mit der Neuansiedlung von Hotels weiterhin festigen würde. Aus städtischer Sicht sind kleine bis mittlere, privatbetriebene Hotels lieber gesehen als weitere Ableger von großen Hotelketten. Die werden ihren Gewerbesteuersitz nicht nach Karlsruhe verlegen, sondern ihn unverändert beibehalten. Der „kleine Hotellier“ hingegen wird vom ersten Tag an zu einem verlässlichen, „braven Karlsruher Steuerzahler“.
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