Dipl.-Kfm. Bodo Röse Steuerberatung Wirtschaftsprüfung
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Immer wieder stöhnen Eigentümer von Mietshäusern über die hohe Steuerbelastung durch private Vermietung. Denn der Fiskus kassiert bei privaten Mieterträgen kräftig Einkommenssteuern. Anders sieht die Sache aus, wenn der Vermieter nicht als Privatperson, sondern als Unternehmer auftritt. In einem solchen Fall fällt keine Einkommensteuer, sondern die deutlich niedrigere Körperschaftsteuer an. Der ganz legale Steuertrick: Einfach für jedes Mietshaus eine eigene Firma in Form einer Immobilien-GmbH gründen und die vermieteten Immobilien dem Betriebsvermögen einverleiben. Der Fiskus belohnt dann den Vermieter mit Steuererleichterung unter einer Bedingung: wenn die Mieteinnahmen nicht für den Lebensunterhalt, sondern zum Vermögensaufbau und für Reinvestitionen genutzt werden. So lassen sich Zehntausende Euro im Jahr an Steuern sparen.
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Rechtsanwälte unterliegen der Anwaltshaftung, weil auch sie Fehler machen können. Wenn sie Pflichten verletzen und dabei ein Schaden für ihre Mandanten entsteht, können diese Schadenersatz fordern. Sollte der Anwalt hierzu nicht freiwillig bereit sein, kann ein Mandant auch gegen seinen eigenen Anwalt klagen. Übrigens sind die Anwälte gegen solche Schäden per Berufshaftpflicht versichert.
Das Steuerrecht gilt zurecht als eine der dynamischsten Materien des deutschen Rechts. So treten auch im Jahr 2017 einige Neuerungen in Kraft.
Steuerfreibeträge
Die Steuerfreibeträge, die u. a. für den Anwendungsbereich des Einkommensteuerrechts von besonderer Relevanz sind, werden im Jahr 2017 erhöht.
Der Grundfreibetrag steigt von 8.652 € auf 8.820 €.
Der Kinderfreibetrag wird von 4.608 auf 4.716 € angehoben.
Der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG steigt von 7.652 € auf nunmehr 8.820 €.
Im Zuge der Globalisierung schicken immer häufiger in Deutschland ansässige Firmen ihre Fachkräfte zeitweise zum Arbeiten ins Ausland. Dabei stellt sich die Frage, welches Steuerrecht in einem solchen Fall anzuwenden ist, das deutsche oder das des gastgebenden Landes. Die Beantwortung ist nicht immer einfach und gelegentlich kommt es darüber zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Finanzgericht. Den jeweiligen Einzelfall bestimmen viele Faktoren wie Dauer und Art der Entsendung sowie der Arbeitsstätte im Ausland. Zu prüfen ist zudem, ob es zwischen Deutschland und dem gastgebenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das folgende Einzelfallbeispiel steht daher nicht für alle Arbeitnehmer, die zeitweise für Ihre Firma im Auslandseinsatz sind, sondern zeigt eine Facette.