Haag & Tischer AG Steuerberatungsgesellschaft Uffenheim
Am Hochholz 1
97215 Uffenheim
Telefon: 034296 9930
Webseite: http://www.haag-tischer.de
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Markt 4
04523 Pegau
Telefon: 034296 9930
Webseite: http://www.hennecken.com
Ammerweg 17
72818 Trochtelfingen
Telefon: 07124 9319301
Webseite: http://stb-heinzelmann.de/
Friedrichstraße 3
74706 Osterburken
Telefon: 06291 646363
Webseite: http://www.klonk-steuerberater.de/
Blumenäcker 13
72348 Rosenfeld
Telefon: 07428 3454
Webseite: http://www.stb-niedworok.de/
Siedlerweg 5
64743 Beerfelden
Telefon: 06068 93190
Webseite: http://www.kintscher-stb.de/
Sollte ein GmbH-Geschäftsführer erfahren oder kalkulieren, dass auf seine Gesellschaft Steuerzahlungen zukommen, so muss er pflichtgemäß die nötigen finanziellen Mittel vorhalten. Das gilt unabhängig vom Fälligkeitstermin der Steuerlast. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Bundesfinanzhof am 11. November 2015 (VII B 74/15).
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Wer regelmäßig Steuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen muss, weiß, dass mit der Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer ein teils erheblicher Aufwand verbunden ist. So sind die Rechnungsbeträge sorgsam zu sammeln und letztlich die einzelnen Vorsteuerbeträge zu erfassen und teils sogar noch herauszurechnen. Es geht aber auch einfacher.
Selbstständige sind auch im staatlichen Auftrag tätig. Sie sind gegenüber ihren Kunden nämlich verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen, die Umsatzsteuern treuhänderisch zu vereinnahmen und an den Fiskus abzuführen. Den damit verbundenen Aufwand empfindet mancher selbstständiger Unternehmer, wohl nicht zu Unrecht, als Last. Gut ist, die vom Gesetz eingeräumten Erleichterungen zu kennen.
Der Fiskus möchte möglichst schnell in den Besitz der vom Unternehmer vereinnahmten Umsatzsteuern kommen. Viele umsatzsteuerpflichtige Selbstständige müssen die eingenommenen Umsatzsteuern nicht nur vor Ablauf des Jahres an den Fiskus abführen, sondern die dazugehörigen Voranmeldungen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Formular abgeben und neuerdings elektronisch über das System „Elster“ übermitteln.
Paulstraße 6
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 18111
Webseite: http://steuerberatung-boehnlein.de