Wann verjährt ein Steuerbescheid?
Und wann spricht man von einer Festsetzungsverjährung? Ein Steuerbescheid unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Bescheid weder aufgehoben noch geändert werden. Bei einer zu hohen Steuerforderung ist das für den Steuerpflichtigen ärgerlich, bei einer möglichen Steuernachforderung profitiert er davon. Sollte allerdings eine Betriebsprüfung sehr lange dauern und das Finanzamt damit kein Ende finden, hemmt das die Verjährung, wie das Bundesverfassungsgericht im Juli 2016 beschlossen hat.