HORST BECKHAUS ANDRES Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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55118 Mainz
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Rechtsanwälte unterliegen der Anwaltshaftung, weil auch sie Fehler machen können. Wenn sie Pflichten verletzen und dabei ein Schaden für ihre Mandanten entsteht, können diese Schadenersatz fordern. Sollte der Anwalt hierzu nicht freiwillig bereit sein, kann ein Mandant auch gegen seinen eigenen Anwalt klagen. Übrigens sind die Anwälte gegen solche Schäden per Berufshaftpflicht versichert.
Das Steuerrecht gilt zurecht als eine der dynamischsten Materien des deutschen Rechts. So treten auch im Jahr 2017 einige Neuerungen in Kraft.
Steuerfreibeträge
Die Steuerfreibeträge, die u. a. für den Anwendungsbereich des Einkommensteuerrechts von besonderer Relevanz sind, werden im Jahr 2017 erhöht.
Der Grundfreibetrag steigt von 8.652 € auf 8.820 €.
Der Kinderfreibetrag wird von 4.608 auf 4.716 € angehoben.
Der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG steigt von 7.652 € auf nunmehr 8.820 €.
Im Zuge der Globalisierung schicken immer häufiger in Deutschland ansässige Firmen ihre Fachkräfte zeitweise zum Arbeiten ins Ausland. Dabei stellt sich die Frage, welches Steuerrecht in einem solchen Fall anzuwenden ist, das deutsche oder das des gastgebenden Landes. Die Beantwortung ist nicht immer einfach und gelegentlich kommt es darüber zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Finanzgericht. Den jeweiligen Einzelfall bestimmen viele Faktoren wie Dauer und Art der Entsendung sowie der Arbeitsstätte im Ausland. Zu prüfen ist zudem, ob es zwischen Deutschland und dem gastgebenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das folgende Einzelfallbeispiel steht daher nicht für alle Arbeitnehmer, die zeitweise für Ihre Firma im Auslandseinsatz sind, sondern zeigt eine Facette.
Und wann spricht man von einer Festsetzungsverjährung? Ein Steuerbescheid unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Bescheid weder aufgehoben noch geändert werden. Bei einer zu hohen Steuerforderung ist das für den Steuerpflichtigen ärgerlich, bei einer möglichen Steuernachforderung profitiert er davon. Sollte allerdings eine Betriebsprüfung sehr lange dauern und das Finanzamt damit kein Ende finden, hemmt das die Verjährung, wie das Bundesverfassungsgericht im Juli 2016 beschlossen hat.
Das Finanzamt hat keinen Auskunfts-Freibrief! Um den Anspruch des Staates auf Steuern sicherzustellen, darf das Finanzamt auf verschiedenen Wegen Auskünfte einholen – allerdings nur in engen Grenzen. Denn bevor sich die Finanzbehörde an Dritte wendet, muss zuerst der Steuerpflichtige selbst befragt werden.
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